Kreditkosten und Sicherheiten
Der effektive Jahreszins und die allgemeinen Kosten der Kreditaufnahme
Für die Beanspruchung der Finanzierungsmittel, die die Bank durch den Kredit für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt, muss der Kreditnehmer Zinsen zahlen. Im Kreditvertrag ist die Höhe des effektiven Jahreszinses angegeben, der im Gegensatz zum nominalen Zinssatz die tatsächliche Zinsbelastung darstellt. Der Effektivzinssatz ist höher als der Nomimalzinssatz, der sich oftmals nur auf die monatliche Zinslast bezieht. Um verschiedene Kreditangebote vergleichbar zu machen, sollte daher bei gleichen Rahmenbedingungen immer der Effektivzinssatz berücksichtigt werden. Dieser wird in Prozent des Kreditbetrages angegeben und beinhaltet alle zusätzlichen Kosten, die mit der Kreditaufnahme verbunden sind. Hierzu zählt z.B. eine Bearbeitungs- oder Bereitstellungsgebühr sowie eine Provision für die Bank. Ausserdem beeinflusst die Dauer der Kreditlaufzeit die Höhe des Effektivzinssatzes, so dass bei einer langen Laufzeit die Zinsbelastung höher ist als bei einer kurzen Laufzeit. Nicht alle Kosten, die der Bank im Zusammenhang mit der Kreditvergabe entstehen, schlagen sich im Effektivzinssatz nieder. Separate Kosten, die der Kreditnehmer zu tragen hat, entstehen z.B. durch die Einrichtung von Sicherheiten, die Beauftragung eines Notars und die Eintragung einer Grundschuld. Bei vorzeitiger Tilgung des Kredites und Kündigung des Vertrages wird zur Minderung des Zinsverlustes der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Kosten zur Sanierung notleidender Kredite werden ebenfalls dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt.